• Starker Partner
    in Dienstleistung und Handwerk

Zuverlässiger Partner

Für die (über-) regionale Wirtschaft

Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit ortsansässigen sowie überregionalen Industriebetrieben und wegen des hohen Qualitätsstandards unserer Produkte und Dienstleistungen haben wir einen hohen Bekanntheitsgrad. Dies trägt mit dazu bei, die Akzeptanz von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu erhöhen und ihre Integration zu fördern. Darüber hinaus schaffen Sie mit Ihrem Auftrag bei uns eine nachhaltige Perpektive für die Menschen mit Behinderung.

Zur Erreichung unserer Ziele ist eine wirtschaftliche und nachhaltige Basis unabdingbar. Die Steigerung der Kundenzufriedenheit und des Arbeitsergebnisses sind dabei wichtige Prozesse. Deshalb unterhalten wir ein Qualitätsmanagementsystem, welches in den wichtigsten Produktionsbereichen nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist.
 

Mit uns als Partner erwartet Sie ein weiterer Vorteil: Sie sparen mit der Ausgleichsabgabe. Denn 50% der auf die Arbeitsleistung unserer Werkstätten entfallenden Rechnungsbeträge können Sie auf eine zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen (§140 SGB IX).
Der Gesetzgeber schreibt im §71 SGB IX nämlich vor, dass private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet sind, 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen haben. Ist dies nicht möglich, so ist eine Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Überzeugen Sie sich selbst von unserer Arbeit in den Bereichen:

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