Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein Gesetz, welches bestimmte Rechte und Schutzmaßnahmen für Personen gewährt, die als Hinweisgeber auf Missstände, Verstöße gegen Gesetze oder Regeln des Unternehmens hinweisen. Diese Meldung kann anonym abgegeben werden.
Digitales Hinweisgebersystem
Kontaktdaten des extern bestellten Compliance Beauftragten:
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Spaetgens
Fachanwalt für Medizin, Arbeits- und Handels- und Gesellschaftsrecht
Dietrichstraße 18
54290 Trier
Hierüber gelangen Sie zum digitalem Hinweisgebersystem:
https://lebenshilfe.hintbox.de/