Wie kann ich in der Werkstatt arbeiten?

Du brauchst einen Nachweis,
dass du eine Ein·schränkung hast.
Oft ist das dein Behinderten·ausweis
oder ein ärztliches Gutachten.

Du musst dich bei der Werkstatt melden
und sagen, dass du gerne dort arbeiten möchtest.
Dabei kann dir die Agentur für Arbeit helfen.
Die beraten dich in allen Fragen zum Thema Arbeit.

Du beginnst im Berufs·Bildungs·Bereich.
Dort lernst du verschiedenen Arbeiten kennen.
Du kannst überlegen,
welche Arbeit du machen möchtest.
Du kannst dir aussuchen,
wo du gerne arbeitest.

Wenn du mit dem
Berufs·Bildungs·Bereich fertig bist,
kannst du im Arbeits·bereich arbeiten.

Du kannst auch auf einem
ausgelagerten Einzel·arbeits·platz arbeiten.
Das ist dann in einem Betrieb
auf dem allgemeinen Arbeits·markt.

Wenn du vorher schon mal
in einer anderen Werkstatt gearbeitet hast,
fragst du beim Amt für Soziales,
Jugend und Familie nach.
Die können dir helfen,
dass du wieder in der Werkstatt
arbeiten kannst.

Welche Arbeitsbereiche gibt es?

Es gibt unterschiedliche Arbeits·bereiche in Trier und Serrig.
Zum Beispiel:

 

Trier

• Elektro·montage 
• Holz·verarbeitung 
• Garten·bau 
• Montage und Verpackung

 

Serrig

• Metzgerei/Vermarktung
• Land·wirtschaft/Tier·haltung
• Korb·flechterei
• Küche

Auch wenn du schon länger in einem Arbeits·bereich arbeitest, kannst du Praktika in anderen Arbeits·bereichen machen. 
So kannst du eine neue Tätigkeit kennen·lernen und aus·probieren.

Eine genaue Beschreibung findest du hier.

 

Wie sieht mein Arbeits·alltag aus?

Arbeits·zeiten
Montag bis Donnerstag: 8:30 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:30 bis 15:00 Uhr

Pausen
Frühstücks·pause: 30 Minuten
Mittags·pause: 45 Minuten
Kaffee·pause: 15 Minuten

Essen
Es gibt ein warmes Mittag·essen.
Wenn du im Arbeits·bereich arbeitest,
musst du das Essen bezahlen.
Du bekommst das Geld dann
von der Grund·sicherung zurück·erstattet.
So lange du im Berufs·Bildung·Bereich arbeitest,
bezahlt der Leistungsträger,
zum Beispiel die Agentur für Arbeit das Essen.

Krank·meldung
Du musst dich sofort melden,
wenn du nicht arbeiten kannst.
Ab dem 4. Tag brauchst du eine Krank·meldung vom Arzt.
Die Werk·statt ist an bestimmten Tagen geschlossen.
Zum Beispiel zwischen Weihnachten und Neujahr.
Diese Tage nennen wir Schließ·tage.
Die bekommt ihr frühzeitig mit·geteilt.

Wie viel Geld verdiene ich?

Im Berufs·Bildung·Bereich
bekommst du ein Ausbildungs·geld .
Das bezahlt die Agentur für Arbeit.

Im Arbeits·bereich bekommst
du einen Werkstatt·lohn.
Der besteht aus einem Grund·betrag
und einem Steigerungs·betrag.
Manche bekommen auch ein Arbeits·förderungs·geld.

Zusätzlich kannst du Grund·sicherung beantragen.
Die Höhe der Grund·sicherung ist unterschiedlich.
Sie hängt davon ab, wie viel Geld du bekommst.
Wenn du 20 Jahre in der
Werkstatt gearbeitet hast,
bekommst du Erwerbs·minderungs·rente.
Dann bist du nicht mehr auf die
Grund·sicherung angewiesen.

Genau Informationen findest du hier:
www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/wie-viel-geld-bekommen-beschaeftigte-in-wfbm

Kann ich auch außerhalb der Werkstatt arbeiten?

Ja, das kannst du. Der Bereich „Inklusion“ hilft dir dabei. Du wirst von einem Job·coach unterstützt.

 

Es gibt mehrere Möglich·keiten:
• ausgelagerte Praktika in Betrieben
  auf dem allgemeinen Arbeits·markt
• ausgelagerte Einzel·arbeits·plätze in Betrieben
  auf dem allgemeinen Arbeits·markt
(Du bleibst Beschäftigter der Werkstatt).

Du hast längere Zeit auf einem
ausgelagerten Einzel·arbeits·platz gearbeitet.
Manchmal stellt der Betrieb dich auch ein.
Dafür gibt es zwei Möglich·keiten:
• Budget für Arbeit: gefördertes Arbeits·verhältnis
• regulärer Arbeits·vertrag: kein gefördertes Arbeits·verhältnis

Gibt es Wohn·möglich·keiten?

Ja, es gibt verschiedene Wohn·angebote:
• Wohn·heime: zum Beispiel das Wohn·heim Serrig
• betreutes Wohnen mit ambulanter Wohn·assistenz

Die ambulante Wohn·assistenz ist eine Unterstützung für Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben möchten.
Es gibt Beratungs·stellen, die dich zum Thema Wohnen beraten können.

Wo bekomme ich weitere Informationen zu diesen Themen?

Hast du noch weitere Fragen,
die hier nicht beantwortet wurden?
Dann melde dich gerne bei
unserem Sozialen Dienst.
Die helfen dir weiter.

Vivian Radigk

Vivian Radigk

Soziale Arbeit & Aufnahmeanfragen Allgemein

0651 – 81007-405

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