Hinweisgeber

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein Gesetz, welches bestimmte Rechte und 
Schutzmaßnahmen für Personen gewährt, die als Hinweisgeber auf Missstände, 
Verstöße gegen Gesetze oder Regeln des Unternehmens hinweisen. Diese 
Meldung kann anonym abgegeben werden.

Digitales Hinweisgebersystem
Kontaktdaten des extern bestellten Compliance Beauftragten:

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Spaetgens
Fachanwalt für Medizin, Arbeits- und Handels- und Gesellschaftsrecht
Dietrichstraße 18
54290 Trier

compliance@spaetgens.com
 

Hierüber gelangen Sie zum digitalem Hinweisgebersystem:

https://lebenshilfe.hintbox.de/